FAQ

1.) In welcher Zeitperiode dürfen die Probleme angefallen sein
Das Problem muss einen Vertrag betreffen, der entweder im Jahr 2009 abgeschlossen wurde oder dessen Endabrechnung nicht vor (!) dem Jahr 2009 gemacht wurde. Das heißt auch Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden aber noch nicht Endabgerechnet sind, werden berücksichtigt.


2.) Welche Organisationen sind zur Einreichung berechtigt?
Berechtigt sind Nonprofit Organisationen (z.B. gemeinnützige Vereine, gGmbHs), die im Sozialbereich tätig sind.


3.) Welche Verträge sind betroffen?
Es werden nur Verträge berücksichtigt, bei denen mindestens eine der folgenden Institutionen als Auftraggeber aufscheint*
- das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK)
- das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMWA) im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Agenden
- das AMS
- das Bundessozialamt (BSB)

* bzw. ab dem Jahr 2009 Sozialministerium inkl. arbeitspolitische Agenden, da mit der neuen Bundesministeriengesetznovelle 2009 die arbeitsmarktpolitischen Agenden zum BMSK hinzukommen.


4.) Können Verträge eingereicht werden, die ausschließlich zwischen Nonprofit Organisationen (NPOs) und einzelnen Bundesländern geschlossen wurden?
Nein, es muss entweder das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK), das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMWA) im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Agenden, das AMS oder das Bundessozialamt (BSB) beteiligt sein. Falls ein Bundesland oder eine andere Gebietskörperschaft bzw. Institution als weitere/weiterer VertragspartnerIn beteiligt ist, kann der Vertrag ebenso eingereicht werden.


5.) Werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Ja, es wird Anfang 2010 ein Forschungsbericht erstellt, der die Ergebnisse anonymisiert und aggregiert zusammenfasst. Weiters ist eine Veranstaltung zum Thema geplant, die für NPO-VertreterInnen und VertreterInnen der öffentlichen Hand gleichermaßen offen ist.


6.) Wer bekommt meine Angaben im Einreichformular zu sehen?
Das Einreichformular dient nur der Erhebung im Forschungsprojekt. Alle Angaben werden ausschließlich von ForschungsmitarbeiterInnen am NPO-Institut gesichtet und nur anonymisiert und aggregiert in einem Forschungsbericht veröffentlicht. Die eingereichten Formulare verbleiben am NPO-Institut.